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AGB

ALLGEMEINER LEISTUNGSRAHMEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Büroservice

Büro im Flow - Cornelia Höfler

1.   Allgemeiner Leistungsrahmen:

Bei allen in diesen Bedingungen verwendeten funktions- und personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Die Leistungen des Büroservice Cornelia Höfler umfassen alle allgemeinen Bürotätigkeiten, Sekretariats Agenden, Schreibarbeiten und temporäre Unterstützung in der Administration auf Auftragsbasis.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte im Bereich Dienstleistungen mit uns gelten die nachstehenden allgemei­nen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Kundin erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald sie eine Dienstleis­tung in Anspruch nimmt.

2.  Abwehrklausel

Diese AGB sind ausschließlich maßgebend, sofern nicht mit der Kundin anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

Anderslautende Bedingungen der Kundin gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wur­den. Werden mit der Kundin von diesen Bedingungen abweichende Einzelvereinbarungen getroffen, wird dadurch die Geltung der nicht berührten Geschäftsbedingungen nicht betroffen.

3. Auftragserteilung

3.1. Die Aufträge können schriftlich per Post, E-Mail oder telefonisch erfolgen.

3.2. Alle Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit

einer Bestätigung durch die Auftraggeberin. Eine Auftragsbestätigung kann per E-Mail oder per Post erfolgen.

3.3. Jeder Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringende Leistung erfüllt ist.

3.4. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes bzw. der Ausgangsunterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit der Auftraggeberin. Für die Art und Weise sowie für den Inhalt, der im Namen und Auftrags der Auftraggeberin zu erbringenden Leistungen ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Dokumente, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilung oder Handlungen, die von der Auftragnehmerin im Auftrag der Auftraggeberin bearbeitet werden oder die von der Auftragnehmerin aufgrund des Vertrages mit der Auftraggeberin gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden.

4.  Lieferung

4.1. Hinsichtlich der Frist für Lieferung der geleisteten Arbeit sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärun­gen maßgeblich. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenomme­nen Auftrages, so hat die Auftraggeberin dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.

4.2. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von der Auftraggeberin bereitzustellenden Unterlagen im angegebenen Umfang, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen vereinbarten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit dementsprechend.

4.3. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt die Auftraggeberin nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde und die Auftraggeberin alle Voraussetzungen des Punktes 4.2. erfüllt hat.

4.4. Macht die Auftraggeberin vom Rücktritt Gebrauch, so hat sie der Auftragnehmerin die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

4.5. Die Lieferung erfolgt entweder per Post, Boten oder E-Mail. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

4.6. Die mit der Lieferung (Übermittlung) durch Post, Botendienst oder E-Mail verbundenen Gefahren trägt die Auftraggeberin. Bei Post- oder Botensendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten der Kundin.

4.7. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von der Auftraggeberin der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei der Auftragnehmerin. Diese hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Weiters entfällt die Haftung gegenüber unaufgeforderter Zusendung von Unterlagen und dergleichen ohne vorherige Rücksprache und Anmeldung.

5. Höhere Gewalt

5.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin die Auftraggeberin unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch die Auftraggeberin vom Vertrag zurückzutreten. Die Auftraggeberin hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.

5.2. Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z.B. Betriebsunterbrechung, usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erfüllen, entscheidend beeinträchtigen.

6. Haftungsausschluss, Gewährleistung, Schadenersatz

6.1. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der geleisteten Arbeit sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung geltend zu machen. Mängel müssen von der Auftraggeberin in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.2. Zur Mängelbeseitigung hat die Auftraggeberin der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert sie diese, so ist die Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat die Auftraggeberin keinen Anspruch auf Preisminderung.

6.3. Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.

6.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen die Auftraggeberin nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.5. Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird der Auftraggeberin empfohlen, die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen etc. auf einem gesonderten Blatt in maschinenschriftlicher lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

6.6. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Vorlage. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

6.7. Bei Übermittlung von Textverarbeitung mittels Datentransfer (wie E-Mail uä.) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten).

6.8. Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen und jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.

6.9. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur Durchführung der Vorbereitung zur Buchhaltung bzw. dessen Aufbereitung, Vorbereitung und Erstellung von Saldenlisten und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchhaltung bzw. Buchführung, die Angaben der Auftraggeberin, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Sie hat jedoch die Auftraggeberin auf von ihr festgestellte Unregelmäßigkeiten hinzuweisen.

6.10. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, und/oder Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Auftraggeberin leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.

6.11. Ein Verzug, der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch die Auftraggeberin zurückgeht, ist nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten.

6.12. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

 

7. Zahlung, Preise

7.1. Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart wurde, nach Übergabe der durchgeführten Arbeiten bzw. innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug mittels Überweisung zu erfolgen. Etwaige Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

7.2. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Leistungen gegen Nachnahme oder einer 50%igen Vorauszahlung der vereinbarten Auftragssumme durchzuführen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.

7.3. Ist eine Abholung vereinbart und wird diese von der Auftraggeberin nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht der Auftraggeberin ein. Die vereinbarten Grundpreise werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsbeträge, sowie vereinbarte Vorauszahlungen und Nebenkosten sind per Überweisung an die Auftragnehmerin zu bezahlen.

7.4. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Auftragnehmerin verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

7.5. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Dies gilt auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug.
Sofern eine Mahnung unter Nachfristsetzung notwendig wird, erklärt sich die Mandantin bereit, pro Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 zu bezahlen.

7.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen der Auftragnehmerin und Auftraggeberin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis die Auftraggeberin ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.
Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits der Auftraggeberin keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Auftragnehmerin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.

7.7. Die Preise bestimmen sich nach den Tarifen (Richtpreise) der Auftragnehmerin.
Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

8. Widerrufsrecht

8.1. Privatkunden

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Cornelia Höfler

Laimerstraße 2/3

2333 Leopoldsdorf

Tel. +43 650 3022940
office@bueroimflow.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sehen wir uns verpflichtet, Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Im Falle eines Rücktritts sind bereits empfangene Dienstleistungen so weit wie möglich zurückzustellen und dürfen von der Auftraggeberin nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von der Auftragnehmerin ein angemessenes Entgelt einbehalten.

 

8.2. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht im B2B-Bereich. Für B2B-Geschäfte gilt das Fernabsatzgesetz nicht.

 

 

9. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

9.1. Die Aufragnehmerin ist zur Verschwiegenheit und zur Geheimhaltung des Auftragsinhaltes (z.B. Textinhalte) verpflichtet.

9.2. Die Kundin willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer Datenverarbeitungsanlage Name, Anschrift, Umsatz- und Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen.


Nähere Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9.3. Sämtliche sonstigen Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben.

10. Sonstiges

Express- und Wochenendarbeiten, sowie Leistungen an gesetzlichen Feiertagen werden mit angemessenen Zuschlägen von der Auftragnehmerin berechnet.
Wochenendbereitschaft ist von der Auftraggeberin bis spätestens Donnerstag mittags und Feiertagsbereitschaft vier Werktage im Voraus anzumelden.

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

Cornelia Höfler ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir die Kundinnen unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse der Kundin informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn die Kundin nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

12. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

13. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

14. Vertragsrecht

14.1. Auf die Vertragsbeziehung wird österreichisches Recht angewandt.

14.2. Gerichtsstand

Sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen, ist St. Pölten Wahlgerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Bestand und der Auflösung der mit der Kundin getroffenen Vereinbarungen.

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